Ausschreibung Spontanserien
Gültig für Spontanserien beim Skat und Skat-En-Deux.
Stand: 08.02.2009
§1 Allgemeines
Spontanserien können jederzeit, rund um die Uhr ausgetragen werden. Ein Spieler lädt hierbei die anderen Spieler zu einer Spontanserie ein und legt dabei die Rahmenbedingungen, die hier beschrieben werden, fest. Nehmen die eingeladenen Spieler die Einladung an, wird die Spontanserie begonnen und endet nach der in der Einladung festgelegten Anzahl von Spielen. Der Spieler, der die Einladung ausgesprochen hat, sitzt hierbei an Position 1. Für die Spontanserie gilt ergänzend zu dieser Ausschreibung die > Turnierordnung.§2 Startgeld / Anzahl Spiele
Das Startgeld beträgt 5,00, 10,00 oder 20,00 Euro. Das Startgeld wird zu 100% ausgespielt, wovon der Sieger 100% oder der Sieger 70% und der Zweitplatzierte 30% erhalten.
Die Teilnahme an Spontanserien mit 20,00 Euro Startgeld ist bei Skat nur verifizierten Spielern möglich. Informationen zur Verifizierung findest Du > hier.
Die Zahl der zu spielenden Spiele für eine Spontanserie kann wie folgt vom einladenden Spieler gewählt werden:
- 24 oder 36 Spiele bei Skat
- 36 oder 48 Spiele bei Skat-En-Deux
§3 Tisch- und Abreizgeld
Das Tischgeld beträgt 1,00 Euro je Teilnehmer und Spontanserie.
Das Abreizgeld ist gestaffelt und wird für jedes als Alleinspieler verlorene Spiel fällig.
- 1. bis 3. Spiel: 0,50 Euro
- 4. und 5. Spiel: 1,00 Euro
- ab dem 6. Spiel: 3,00 Euro
Tisch- und Abreizgeld werden nicht ausgespielt.
§4 Preise
100% des eingesetzten Startgeldes wird ausgespielt..
Bei Skat kann zwischen folgenden Auszahlungsvarianten gewählt werden:
- 100% des Startgeldes an den Gewinner der Spontanserie oder
- 70% des Startgeldes an den Gewinner und 30% an den zweitplatzierten Spieler der Spontanserie
Bei Skat-En-Deux erhält der Gewinner immer 100% des Startgeldes.
Die Preisverteilung des Startgeldes kann der folgenden Übersicht entnommen werden.
| Startgeld | Gewinn Skat-En-Deux | Gewinn Skat (100%/0%) | Gewinn Skat (70%/30%) | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Rang 1 | Rang 2 | Rang 1 | Rang 2 | ||
| € 5,00 | € 10,00 | € 15,00 | € 0,00 | € 10,50 | € 4,50 |
| € 10,00 | € 20,00 | € 30,00 | € 0,00 | € 21,00 | € 9,00 |
| € 20,00 | € 40,00 | € 60,00 | € 0,00 | € 42,00 | € 18,00 |
§5 Sonderturnier aus einem Teil des Abreizgeldes
Sechs Mal im Jahr, findet ein startgeldfreies Sonderturnier aus einem Teil des eingenommenen Abreizgeldes statt. Bei diesem Turnier sind alle Spieler startberechtigt, die im jeweils zu Grunde liegenden Zeitraum wenigstens 10 Spontanserien - egal ob Skat oder Skat-En-Deux - gespielt haben.
Erläuterung: Gezählt werden alle Spontanserien im jeweiligen Zeitraum, die zwischen 0:00 am ersten des Monats, an dem der jeweilige Zeitraum beginnt, begonnen wurden und bis 24:00 am letzten Tag des Monats, an dem der jeweilige Zeitraum endet, beendet wurden. Spontanserien die vor 24:00 des letzten Tages des jeweiligen Zeitraums begonnen wurden, jedoch erst im dann folgenden Zeitraum beendet wurden, zählen für den folgenden Zeitraum.
§6 Beendigung und Unterbrechung von Spontanserien
Es gibt kein Zeitlimit zur Beendigung der Spontanserie. Grundsätzlich gilt, dass eine begonnene Spontanserie unmittelbar - d.h. ohne Unterbrechung - beendet werden muss.
Treten Umstände ein, die eine unmittelbare Beendigung der Spontanserie unmöglich machen (z.B. technische Probleme eines Teilnehmers), kann die Serie auch zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden. Der Spieler, der für die Unterbrechung der Serie verantwortlich ist, ist hierbei verpflichtet, die anderen Teilnehmer unmittelbar über > Mein Skat über die Umstände der Unterbrechung zu informieren und eine Fortsetzung der Spontanserie zu vereinbaren.
Unabhängig von den Gründen für eine Unterbrechung, kann die Turnierleitung eine Sperre für Spontanserien für den verursachenden Spieler verhängen. Eine Sperre wird insbesondere dann verhängt, wenn ein anderer beteiligter Spieler am Tisch den Abbruch der Serie durch einen Spieler über das Beschwerdeformular in > Mein Skat meldet. Die Sperre führt dazu, dass der Spieler keine neuen Spontanserien beginnen kann. Die Sperre wird nach der ordnungsgemäßen Beendigung aller offenen Spontanserien wieder entfernt. Über die Beendigung der Spontanserie muss der betroffene Spieler die Turnierleitung per E-Mail an turnierteam@skatfreunde.de informieren.
Eine Sperre für Spontanserien kann auch in den folgenden Fällen verhängt werden:
- Ein anderer beteiligter Spieler einer abgebrochen Serie behindert die Beendigung der Serie.
- Andere Auffälligkeiten bei Spontanserien geben der Turnierleitung Anlass dazu.
Eine begonnene Spontanserie muss innerhalb von acht Wochen beendet werden. Eine Beendigung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Abrechnung von Spontanturnieren, die nicht zu Ende gespielt wurden
Wurde eine Spontanserie innerhalb von 8 Wochen nicht beendet, kann der zum Zeitpunkt der Unterbrechung führende Spieler eine Abrechnung der Spontanserie beantragen, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:- Der Verursacher des Abbruchs muss auf seinem Spielerkonto über ausreichend Guthaben für die Abrechnung der Spontanserie verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Veranstalter die Spontanserie zu einem späteren Zeitpunkt abrechnen, sobald der Abbruchverursacher wieder über ausreichend Guthaben verfügt.
- Der Verursacher des Abbruchs muss zeitnah nach dem Abbruch über das Beschwerdeformular in > Mein Skat gemeldet worden sein.
- Es sollten Versuche wie Terminvereinbarungen unternommen worden sein die Spontanserie zu beenden.
Die Abrechnung kann per E-Mail an turnierteam@skatfreunde.de
beantragt werden. Dabei ist die Seriennummer sowie das Datum der
Spontanserie mitzuteilen.
Die Abrechnung erfolgt dann wie
folgt:
- Der führende Spieler der Spontanserie erhält von dem Spieler, der die Spontanserie abgebrochen hat, den Grundeinsatz gutgeschrieben.
- Zwischen dem führenden Spieler der Spontanserie und dem Abbruchverursacher wird die Centabrechnung, sofern vereinbart, nach dem aktuellen Spielstand abgerechnet.
- Ist der Abbruchverursacher Drittplatzierter des Spontanturniers wird die Centabrechnung auch zum Zweitplatzierten abgerechnet.
- Nicht belastet wird der dritte Spieler am Tisch, welchen keine Schuld für den Abbruch trifft. Dieser zahlt weder den Grundeinsatz noch eine mögliche Differenz aus der Centabrechnung.
